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Diese Richtlinie beschreibt die Anforderungen zur Identitätsprüfung beim Zugang zu Casino Aachen.

Casino Aachen Identitätsprüfung - Richtlinie

1. Geltungsbereich und Zweck

Diese Richtlinie beschreibt die Anforderungen und Verfahren zur Identitätsprüfung, die Casino Aachen im Rahmen des Zugangs zu den Einrichtungen und Dienstleistungen anwendet. Die Identitätsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme und dient der Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Altersverifikation, zur Bekämpfung von Geldwäsche sowie zur Sicherstellung der Integrität des Spielbetriebs.

Alle Personen, die die Spielbereiche von Casino Aachen betreten oder an Spielangeboten teilnehmen möchten, unterliegen dieser Richtlinie ohne Ausnahme. Die Prüfung erfolgt vor dem Zugang zum Spielbereich und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb.

2. Pflicht zur Identitätsprüfung

Casino Aachen ist verpflichtet, die identifizierende Feststellung jeder Person vorzunehmen, die Zutritt zu den Spielbereichen begehrt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den in Deutschland geltenden Anforderungen für den Betrieb von Spielbanken sowie aus allgemeinen Compliance-Vorgaben.

Die Identitätsprüfung umfasst mindestens folgende Schritte:

  • Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
  • Erfassung der persönlichen Daten der betreffenden Person
  • Prüfung der Echtheit und Gültigkeit des vorgelegten Dokuments
  • Abgleich der erfassten Daten mit den Zugangsbedingungen

Ohne erfolgreiche Identitätsprüfung wird der Zutritt zum Spielbereich nicht gewährt.

3. Zulässige Ausweisdokumente

Für die Identitätsprüfung bei Casino Aachen werden ausschließlich amtliche Lichtbildausweise akzeptiert, die von einer staatlichen Behörde ausgestellt wurden. Folgende Dokumente gelten als zulässig:

  • Nationaler Personalausweis
    • Muss gültig und im Original vorgelegt werden
  • Reisepass
    • Muss gültig und im Original vorgelegt werden

Dokumente, die nicht von einer staatlichen Behörde ausgestellt wurden, sowie abgelaufene Dokumente werden nicht akzeptiert. Kopien, digitale Abbildungen oder Fotos von Ausweisdokumenten sind nicht zulässig.

Casino Aachen behält sich das Recht vor, weitere Dokumente im Einzelfall abzulehnen, sofern deren Echtheit oder Gültigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.

4. Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen der Identitätsprüfung werden personenbezogene Daten der geprüften Person erfasst. Die Erfassung erfolgt ausschließlich zu den in dieser Richtlinie genannten Zwecken und unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zu den erfassten Daten können insbesondere gehören:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Dokumentennummer des vorgelegten Ausweises
  • Lichtbild der Person, sofern dies zur Verifikation erforderlich ist
  • Datum und Uhrzeit des Zugangs

Die erhobenen Daten werden nicht für Werbezwecke verwendet und nicht ohne rechtliche Grundlage an Dritte weitergegeben. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

5. Altersprüfung

Der Zutritt zu den Spielbereichen von Casino Aachen ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Die Identitätsprüfung schließt die Überprüfung des Alters der betreffenden Person anhand des vorgelegten Ausweisdokuments ein.

Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter nicht nachweisen können oder deren Alter anhand des vorgelegten Dokuments nicht eindeutig festgestellt werden kann, wird der Zutritt verweigert. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nicht vorgesehen.

6. Selbstsperren und Zugangsbeschränkungen

Casino Aachen ist verpflichtet, Personen, die sich selbst gesperrt haben oder für die eine behördlich angeordnete Zugangsbeschränkung besteht, den Zutritt zu verweigern. Die Identitätsprüfung dient unter anderem dazu, solche Beschränkungen zu erkennen und durchzusetzen.

Personen, die einer Zugangsbeschränkung unterliegen, sind verpflichtet, dies bei der Einlasskontrolle anzugeben. Casino Aachen führt entsprechende Abgleiche im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch.

7. Verweigerung des Zutritts

Casino Aachen ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern, wenn:

  • kein gültiges Ausweisdokument vorgelegt wird
  • die vorgelegte Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann
  • das Mindestalter nicht nachgewiesen werden kann
  • eine Zugangsbeschränkung oder Selbstsperre vorliegt
  • begründeter Verdacht auf Verwendung gefälschter oder fremder Dokumente besteht

Die Entscheidung über die Verweigerung des Zutritts liegt im Ermessen des zuständigen Personals von Casino Aachen und ist endgültig.

8. Pflichten der Besucher

Jede Person, die Zutritt zu den Spielbereichen von Casino Aachen begehrt, ist verpflichtet:

  • ein gültiges amtliches Lichtbildausweisdokument im Original mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen
  • wahrheitsgemäße Angaben zur eigenen Identität zu machen
  • bestehende Zugangsbeschränkungen oder Selbstsperren anzugeben
  • die Anweisungen des Einlasspersonals zu befolgen

Die Vorlage falscher oder gefälschter Dokumente ist unzulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

9. Änderungen dieser Richtlinie

Casino Aachen behält sich das Recht vor, diese Richtlinie zur Identitätsprüfung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen oder interner Compliance-Vorgaben erforderlich ist. Änderungen werden in der jeweils aktuellen Fassung dieser Richtlinie dokumentiert.